Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. November 2022

1. Definitionen

1.1 Kunde: Der Kunde ist der Vertragspartner von Mühleis EDV-Service GbR. Er ist Zahlungspflichtiger und Ansprechpartner von Mühleis EDV-Service GbR. Er kann auch Nutzer sein.

1.2 Nutzer: Der Nutzer ist derjenige, bei dem das Sprachassistentensystem installiert ist. Er kann damit den Hausnotruf auslösen.

1.3 Alarm-Empfänger: Alarm-Empfänger sind die Inhaber der Telefon- oder Mobilfunk-anschlüsse bzw. der Emailempfänger, die im Falle eines Notrufes alarmiert werden.

1.4 Credit: Credits sind Guthaben, um Sprachnachrichten oder SMS für Alarmierungen abzusetzen. Für jede Sprachnachricht oder SMS wird je ein Credit berechnet.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle aktuellen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Mühleis EDV-Service GbR (MES) und den Kunden und Nutzern.

2.2 Kunden im Sinne dieser AGB können natürliche und juristische Personen sein, mit denen MES Vertragsbeziehungen eingeht.

2.3 Das System ist in der aktuellen Version für die DACH-Region (Deutschland / Österreich / Schweiz) in Deutsch konzipiert.

3. Vertragsgegenstand

3.1 MES stellt eine Dienstleistung im Internet zur Verfügung, die Dritte im Falles eines Hilfebedarfs per Sprachnachricht über einen Festnetzanschluss, per „Short Messaging Service“ (SMS), auf Mobiltelefonen oder per Email informiert. Zudem stellt MES eine Erweiterung (Skill) für das Sprachassistenten-system von Amazon (Amazon Echo) zur Verfügung.

3.2 Voraussetzung für die Nutzung ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements.

3.3 Mit jedem Abonnementzeitraum werden dem Kunden Credits gutgeschrieben, mit denen Anrufe und SMS durchgeführt werden können. Je Anruf oder SMS wird ein Credit berechnet.

3.4 MES ist nicht verpflichtet, Alarmierungen auszuführen, wenn kein Abonnement besteht oder keine Credits mehr verfügbar sind. In diesen Fällen wird der Kunde per Email informiert.

3.5 Kostenlose Credits, die mit der Registrierung gutgeschrieben werden, verfallen nach einem Monat. Credits, die mit dem Erwerb oder der Verlängerung eines Abonnements gutgeschrieben werden, verfallen mit Ablauf des Abonnement-zeitraums.

3.6 Der Kunde benötigt zum Betrieb ein Sprachassistentensystem, über den der Notruf abgesetzt werden kann. Aktuell unterstützt der Dienst das „Amazon Echo“ und „Amazon Echo Dot“ (folgend „Amazon Echo“ genannt), die von Amazon EU S.à r.l. vertrieben werden.

3.7 Dein Hausnotruf wurde nicht von Amazon erstellt, beauftragt oder in irgendeiner Weise unterstützt. Dein-Hausnotruf ist ein Produkt von Mühleis EDV-Service GbR.

3.8 Der Betrieb, die Einrichtung und die technischen Voraussetzungen zur Nutzung von Amazon Echo sind nicht Teil dieser Bedingungen. Diese hat der Nutzer oder der Kunde sicherzustellen.

3.9 MES stellt selber keine Hilfeleistung oder einen persönlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung von Hilfesuchenden an potentielle Hilfeleistende.

3.10 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Form sind Grundlage des Vertrages.

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1 Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages über die Bereitstellung des Dein-Hausnotruf ist neben dem Akzeptieren dieser AGB das Bereitstellen aller nötigen Informationen zur Durchführung der Dienstleistung und der Rechnungserstellung vom Kunden.

4.2 Eine unterschriebene Vertragsannahme einer der beiden Vertragsparteien ist nicht nötig. Wenn der Kunde in seinem Kundenkonto im Register „Geräte“ das Abonnement bestellt werden seine IP-Adresse und ein Zeitstempel gespeichert.

4.3 Eine weitere Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist der Zahlungseingang des Kunden. Aktuell ist die Zahlung per Kreditkarte obligatorisch.

4.4 Der Vertrag kommt mit der Bereitstellung des Zugangs zum Kundenkonto zustande. MES behält sich vor, zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit des Dein-Hausnotruf, Neuregistrierungen vorübergehend zu blockieren.

5. Benutzung des Systems

5.1 Allen Beteiligten ist bekannt, dass bei Ausfall oder Störung des Internetanschlusses, dem Sprachassistentensystem Amazon Echo, dem Hausnotruf-Server oder bei dem Telekommunikationsanbieter von MES die Übermittlung des Notrufs an die Notrufempfänger unter Umständen nicht möglich ist.

5.2 Eventuell entstehende Kosten auf Grund von irrtümlichen oder gerechtfertigten Notrufen gehen zu Lasten des Nutzers. Der Kunde stellt MES von allen Ansprüchen Dritter frei.

5.3 Die Abonnementgebühren umfassen einen normalen und üblichen Gebrauch des Systems. Hierzu erhält der Nutzer 30 Credits pro Monat oder 360 Credits pro Jahr. Für jede Alarmierung eines Festnetz- oder Mobilanschlusses wird ein Credit berechnet. Nicht verbrauchte Credits verfallen zum Beginn des darauffolgenden Abrechnungszeitraumes. MES ist nicht verpflichtet Alarmierungen auszuliefern, wenn die Credits aufgebraucht sind.

5.4 Die fakultative Funktion „Alles okay“ bietet die Möglichkeit der Alarmierung, wenn nicht innerhalb eines definierten Zeitraums bestätigt wird, dass keine Hilfe benötigt wird.
5.4.1 Bevor der Alarm ausgelöst wird, erinnert das Hausnotruf-System per Telefonanruf daran, dass der Alarm ausgelöst wird. Während diesem Anruf hat der Nutzer die Möglichkeit, die Alarmierung abzubrechen. Der Anruf erfolgt nur, wenn ein Abonnement besteht und noch Credits vorhanden sind.

5.4.2 Aus technischen Gründen findet die Alarmierung und Erinnerung der „Alles okay“-Funktion nur zu jeder vollen Stunde statt. Somit kann die Alarmierung bis zu einer Stunde verzögert stattfinden.
5.4.3 Zwischen 22.00 Uhr und 9.00 Uhr pausiert die „Alles okay“-Funktion und es finden keine Alarmierungen statt. Alle dann überfälligen Alarmierungen werden ab 9.00 Uhr nachgeholt.

6. Pflichten von MES

6.1 Der Anbieter MES verpflichtet sich, den Betrieb des Systems aufrecht zu erhalten, so dass es im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von mehr als 99% erreicht.

6.2 MES wird den Kunden über Änderungen des Systems oder geplante Wartungsarbeiten im Vorfeld informieren.

6.3 Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit des Systems informiert, wenn absehbar ist, dass diese über einen nicht unerheblichen Zeitraum andauert.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Abonnementgebühren zur Fälligkeit zu entrichten.

7.2 Er verwaltet grundsätzlich das Kundenkonto, richtet Alarm-Empfänger ein und ist für die Aktualität der Rechnungs- und Zahlungsinformationen verantwortlich.

7.3. Als Administrator ist der Kunde auch dafür zuständig, die Alarm-Empfänger darüber zu informieren auf welchem Wege sie informiert werden und dass sie Alarm-Empfänger sind. Er hat deren Einverständnis einzuholen.

8. Preise, Bezahlung und Fälligkeit

8.1 Die Vergütung für das Abonnement ist im Voraus zu entrichten.

8.2 Die Bezahlung der Abonnementgebühren erfolgt per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift.

8.3 Angebrochene Abonnementzeiträume werden voll berechnet und nicht zurückerstattet, wenn sie vor Ablauf dieses Zeitraums gekündigt bzw. abgebrochen werden.

8.4 Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung der Kreditkarte zur Fälligkeit zu sorgen. MES ist nicht verpflichtet, die Dienstleistung weiter zur Verfügung zu stellen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Rückstand gerät.

8.5 MES darf die Preise mit einer Vorankündigung von vier Wochen zum nächsten Monatsanfang ändern. Erhöhen sich die Preise hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zu diesem Zeitpunkt. Fällt die Preiserhöhung in ein laufendes Abonnement, gilt die Preiserhöhung erst mit Beginn des darauffolgenden Abonnement-zeitraums.

9. Dauer des Vertrages und Kündigung

9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Stunde zum Ende des laufenden Abonnement-zeitraums gekündigt werden.

9.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dies ist für MES vor allem dann gegeben, wenn der Nutzer das Hausnotruf-System fahrlässig oder vorsätzlich missbraucht oder der Kunde mit der Zahlung in Rückstand gerät.

9.3 Die Kündigung ist online im Kundenbereich unter dem Register „Geräte“ einzureichen. Eine schriftliche Kündigung ist nicht zwingend notwendig.

9.4 Im Falle des Todes des Nutzers oder des Kunden kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Ein entsprechender Nachweis (Sterbeurkunde) ist zusammen mit der Bankverbindung des Erbberechtigten und einer formlosen Bestätigung, dass der Zahlungsempfänger erbberechtigt ist, per Fax oder Email an MES zu richten.

10. Haftung

10.1 MES haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit seiner Leistungserbringung ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
10.1.1 Für Personenschäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschaden nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.1.2 Bei Sach- und Vermögensschäden nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs, der Unmöglichkeit einer zugesicherten Eigenschaft vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.2 Im Übrigen ist die Haftung von MES ausgeschlossen.

10.3 Soweit die Haftung von MES ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MES.

11. Datenschutz

11.1 Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

11.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die Alarmierungen und die damit notwendigen Angaben protokolliert werden.

11.3 Sprachaufzeichnungen werden von MES nicht angefertigt oder gespeichert.

11.4 Der Kunde willigt ein, dass MES, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags- und Abrechnungsdaten in Datensammlungen führt und diese gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und/oder an Vertragspartner von MES und/oder Vermittler weitergibt. Diese sind vor allem
11.4.1 Stripe Payments Europe, Ltd (Stripe) für die Zahlungsabwicklung.
11.4.2 Twilio Inc. für die technische Umsetzung der Telekommunikation.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.

12.2 Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Übrigen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg oder dem Sinn der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

12.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.